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Internationat Medical Rescue Association - IMRA e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Internationat Medical Rescue Association - IMRA e.V.

Amtsgericht Erfurt · VR 163316

Stand der Registerdaten
29.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sollte dieser verhindert sein, vertritt der Stellvertreter. Der Vorsitzende sowie der Stellvertreter sind einzelvertretungsberechtigt.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 29.10.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 29.10.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.