zeichnungsberechtigt.de
Internationale Kulturbrücke Aserbaidschan-Ukraine e. V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register SE

Internationale Kulturbrücke Aserbaidschan-Ukraine e. V.

Amtsgericht Münster · VR 6474

Stand der Registerdaten
20.02.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie der/dem Kassenwart/in. Jedes Mitglied des Vorstandes ist gerichtlich sowie außergerichtlich einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand kann Grundstücksgeschäfte und Bauvorhaben nur mit Zustimmung der MitgIiederversammlung für den Verein tätigen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 20.02.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 20.02.2026

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.