zeichnungsberechtigt.de
Internationale Gesellschaft für multimediale Kultur und europäische Kommunikation e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Internationale Gesellschaft für multimediale Kultur und europäische Kommunikation e.V.

Erfurt · Amtsgericht Erfurt · VR 162131

Stand der Registerdaten
14.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorsitzende, der Erste Sprecher und der Zweite Sprecher sind einzeln vertretungsberechtigt, sonst vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt als Vertreter des Vereins mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB)

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.10.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.10.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.