Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 23.01.2026).
Was gilt konkret?
2 von 4 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 23.01.2026
Aike Meier zu Greffen-Moonen
Geschäftsführer aus RegistereintragSenden Johanna
Geschäftsführer aus RegistereintragHicham Fadel
Geschäftsführer aus RegistereintragThomas Sunderbrink
Prokuristgeb. 1964 · Dinslaken · bestellt am 17.04.2025
Martin Smith
Prokuristgeb. 1969 · Dortmund · bestellt am 09.06.2023
Filip de Maeyer
Prokuristgeb. 1985 · Neuss · bestellt am 17.12.2021
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.