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IBK Bau-Experten UG (haftungsbeschränkt)
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG (haftungsbeschränkt)

IBK Bau-Experten UG (haftungsbeschränkt)

Grüner Weg 1C, 45966 Gladbeck · Amtsgericht Gelsenkirchen · HRB 19669

Stand der Registerdaten
10.03.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 10.03.2026).

Was gilt konkret?

Christopher Kohl darf allein für die IBK Bau-Experten UG unterschreiben und sie rechtsverbindlich vertreten. Da nur ein Geschäftsführer bestellt ist, gilt die allgemeine Regelung, dass dieser die Gesellschaft allein vertritt. Seine eingetragene Gesamtvertretung bestätigt diese Befugnis. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass er auch bei Geschäften handeln darf, bei denen er persönlich beteiligt ist – beispielsweise kann er einen Darlehensvertrag unterzeichnen, bei dem die UG ihm Geld leiht, ohne dass ein Interessenkonflikt vorliegen würde.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 10.03.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
CK

Christopher Kohl

Geschäftsführer

geb. 1998 · Gladbeck · bestellt am 09.03.2026

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.