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Hunter Group GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Hunter Group GmbH

Mittelbreede 5, 33719 Bielefeld · Amtsgericht Bielefeld · HRB 46850

Stand der Registerdaten
08.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 08.07.2026).

Was gilt konkret?

Nadine Trautwein als Geschäftsführerin darf die Gesellschaft allein vertreten und allein unterschreiben, da ihr eine Gesamtvertretung eingetragen ist. Die Prokuristin Nina Pambor darf mit ihrer Einzelprokura ebenfalls allein unterschreiben, aber nur für typische Geschäfte des Unternehmens im Rahmen der Prokura. Die individuell eingetragene Gesamtvertretung von Nadine Trautwein geht dabei vor – sie kann alle Angelegenheiten allein regeln, während Nina Pambor auf prokuristische Geschäfte beschränkt bleibt. Die allgemeine Regel der Gesellschafterversammlung (Gemeinsame Vertretung bei mehreren Geschäftsführern) ist hier nicht relevant, da nur eine Geschäftsführerin vorhanden ist.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 08.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
NT

Nadine Trautwein

Geschäftsführer

geb. 1975 · Bielefeld · bestellt am 07.07.2026

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
NP

Nina Pambor

Prokurist

geb. 1979 · Lage · bestellt am 07.07.2026

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.