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HPS Hydraulik und Pneumatik Service GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

HPS Hydraulik und Pneumatik Service GmbH

Schleehofstraße 26, 97209 Veitshöchheim · Amtsgericht Würzburg · HRB 8465

Stand der Registerdaten
11.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 11.07.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 11.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
TS

Thomas Schelter

Geschäftsführer

geb. 1964 · Nürnberg · bestellt am 15.06.2004

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 3
DF

Dominik Frisch

Prokurist

geb. 1980 · Nürnberg · bestellt am 26.09.2023

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
VZ

Volker Zink

Prokurist

geb. 1969 · Sulzfeld a.Main · bestellt am 22.06.2021

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SN

Sandro Nese

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.