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Holiday-Park GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Holiday-Park GmbH

Holiday-Park-Straße 1-5, 67454 Haßloch · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · HRB 41719

Stand der Registerdaten
24.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Bei der Bestellung ist zu bestimmen, ob sie einzeln oder gemeinsam vertretungsberechtigt sind; es können auch jeweils zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt sein.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 24.07.2025).

Was gilt konkret?

Alle 3 eingetragenen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt: Jede/r darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht. Zusätzlich besteht eine Befreiung von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 24.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
CL

Carl Lenaerts

Geschäftsführer

geb. 1970 · Opwijk / Belgien · bestellt am 30.10.2023

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
HB

Hans Bourlon

Geschäftsführer

geb. 1962 · Schelle / Belgien · bestellt am 10.08.2023

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
SK

Steve den Kerkhof

Geschäftsführer

geb. 1975 · De Panne · bestellt am 12.11.2010

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.