zeichnungsberechtigt.de
Höfer KG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register KG

Höfer KG

Zwickauer Straße 8, 08485 Lengenfeld · Amtsgericht Chemnitz · HRA 10222

Stand der Registerdaten
08.06.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft stets einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 08.06.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 08.06.2025

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 3
KH

Kirstin Höfer

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
JH

Jessica Höfer

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
MH

Maximilian Höfer

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.