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Heimat- und Fremdenverkehrsverein Steinburg 1966 e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Heimat- und Fremdenverkehrsverein Steinburg 1966 e.V.

Thanangerstr. 11, 94336 Hunderdorf · Amtsgericht Straubing · VR 243

Stand der Registerdaten
05.04.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der oder die Vorsitzenden oder der oder die stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte über 250 EURO Geschäftswert sind für den Verein nur verbindlich, wenn hierzu die schriftliche Zustimmung des Beirats erteilt ist.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 05.04.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 05.04.2026

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.