Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 12.09.2025).
Was gilt konkret?
Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
10 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 12.09.2025
Ulrich Samland
Geschäftsführer aus RegistereintragAchim Backhaus
Geschäftsführer aus RegistereintragUta Jochums
Prokuristgeb. 1941 · Essen
Bernd Putze
Prokuristgeb. 1953 · Heiligenhaus
Dirk Schulze Schencking
Prokuristgeb. 1982 · Wuppertal
Andres Wotschel
Prokuristgeb. 1986 · Hamm
Andreas Wotschel
Prokuristgeb. 1986 · Hamm
Elisabeth Reuter
Prokurist aus RegistereintragCarl-Peter Bakker
Prokurist aus RegistereintragWas heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.