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HARIBO Grafschaft Produktions GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

HARIBO Grafschaft Produktions GmbH

Dr.-Hans-und-Paul-Riegel-Straße 1, 53501 Grafschaft · Amtsgericht Koblenz · HRB 24312

Stand der Registerdaten
19.05.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 19.05.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 19.05.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 4
JF

Jan Faßbender

Geschäftsführer

geb. 1980 · Köln · bestellt am 15.04.2026

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
GK

Gordon Kaup

Geschäftsführer

geb. 1976 · Wachtberg · bestellt am 06.12.2023

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
JN

Johannes Niclassen

Geschäftsführer

geb. 1965 · Hamburg · bestellt am 06.11.2020

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
MB

Matthias Behner

Geschäftsführer

geb. 1977 · Hamburg · bestellt am 26.01.2017

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
TH

Thomas Huber

Prokurist

geb. 1968 · Metten · bestellt am 26.01.2026

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.