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Hagedorn Motors B2B GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Hagedorn Motors B2B GmbH

Am Tannenberg 1 k, 18311 Ribnitz-Damgarten OT Klockenhagen · Amtsgericht Stralsund · HRB 23016

Stand der Registerdaten
13.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 13.11.2025).

Was gilt konkret?

Knud Hagedorn und Torsten Frühauf dürfen beide einzeln und allein für das Unternehmen unterschreiben und es rechtsverbindlich vertreten. Die individuell eingetragene Einzelvertretungsbefugnis für jeden der beiden Geschäftsführer geht der allgemeinen Vertretungsregelung vor, die normalerweise zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen verlangen würde. Jeder von ihnen kann beispielsweise allein einen Vertrag unterzeichnen oder eine Grundstücksübertragung durchführen. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass sie auch in Konfliktsituationen – etwa wenn das Unternehmen Kreditgeber ist – eigenverantwortlich handeln können.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 13.11.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
KH

Knud Hagedorn

Geschäftsführer

geb. 1994 · Ribnitz-Damgarten · bestellt am 12.11.2025

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
TF

Torsten Frühauf

Geschäftsführer

geb. 1965 · Berlin · bestellt am 12.11.2025

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.