zeichnungsberechtigt.de
Haarener Oktoberfest GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Haarener Oktoberfest GmbH

Brauereistraße 4, 52525 Waldfeucht-Haaren · Amtsgericht Aachen · HRB 21792

Stand der Registerdaten
26.02.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 26.02.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 26.02.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
MB

Mario Brandt

Geschäftsführer

geb. 1970 · Waldfeucht · bestellt am 25.07.2025

ML

Marcus Laufens

Geschäftsführer

geb. 1973 · Waldfeucht · bestellt am 15.09.2023

MW

Michaela Waßenberg

Geschäftsführer

geb. 1976 · Waldfeucht · bestellt am 19.08.2022

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.