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H. T. A. Planungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Planung von haustechnischen Anlagen aller Art
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register AG

H. T. A. Planungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Planung von haustechnischen Anlagen aller Art

Junkersstraße 9, 31137 Hildesheim · Amtsgericht Hildesheim · HRB 630

Stand der Registerdaten
09.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen klarstellend neu vorgetragen: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 09.07.2026).

Was gilt konkret?

1 von 4 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 09.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 4
AK

Alexander Kleimann

Geschäftsführer

geb. 1985 · Einbeck · bestellt am 10.07.2023

AS

Adrian Schünemann

Geschäftsführer

geb. 1990 · Hildesheim · bestellt am 10.07.2023

GS

Gerd Schünemann

Geschäftsführer

geb. 1963 · Alfeld/Leine · bestellt am 25.01.2019

AW

Alfeld Wasserinstallateurmeister

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
AJ

Andreas Juda

Prokurist

geb. 1963 · Wangelnstedt · bestellt am 21.03.2013

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.