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Grone-Schulen Niedersachsen GmbH - gemeinnützig -
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Grone-Schulen Niedersachsen GmbH - gemeinnützig -

Gotenstraße 12, 20097 Hamburg · Amtsgericht Lüneburg · HRB 806

Stand der Registerdaten
22.08.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder von ihnen nur zusammen mit einem anderen Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen vertretungsbefugt. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 22.08.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 22.08.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
SM

Stefan Merscher

Geschäftsführer

geb. 1974 · Peine · bestellt am 28.01.2019

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.