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GMV Woldegk Verwaltungs GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

GMV Woldegk Verwaltungs GmbH

Hochkamper Damm 4, 17094 Cölpin · Amtsgericht Neubrandenburg · HRB 22438

Stand der Registerdaten
05.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 05.07.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 2 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 05.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
RK

Ralf Keller

Geschäftsführer

geb. 1983 · Schönbeck · bestellt am 01.07.2025

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
SS

Steffen Sieber

Geschäftsführer

geb. 1975 · Lindetal OT Dewitz · bestellt am 01.07.2025

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
SR

Steffen Ruth

Prokurist

geb. 1965 · Lindetal · bestellt am 01.07.2025

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.