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GKA Bau GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

GKA Bau GmbH

Rosenthalstraße 8 a, 66740 Saarlouis · Amtsgericht Saarbrücken · HRB 111174

Stand der Registerdaten
09.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 09.07.2025).

Was gilt konkret?

Die GKA Bau GmbH wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, da drei Geschäftsführer bestellt sind. Das bedeutet konkret: Kein einzelner Geschäftsführer darf allein unterschreiben, sondern mindestens zwei Geschäftsführer müssen gemeinsam unterzeichnen – zum Beispiel Adam Tadeusz Krazek und Emanuele Gangi gemeinsam. Die Befreiung von § 181 BGB ist eine zusätzliche Befugnis, die den drei Geschäftsführern ermöglicht, auch in Eigeninteresse-Konflikten für die Gesellschaft zu handeln, ändert aber nichts an der Vertretungsregel, dass Unterschriften von mindestens zwei Geschäftsführern erforderlich sind.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 09.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
AK

Adam Tadeusz Krazek

Geschäftsführer

geb. 1972 · Saarlouis · bestellt am 08.04.2025

Befreit von § 181 BGB
EG

Emanuele Gangi

Geschäftsführer aus Registereintrag
Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
AK

Adam Krazek

Geschäftsführer aus Registereintrag
Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.