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Gienger & Funk KG, Fachgroßhandel für Haustechnik
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register KG

Gienger & Funk KG, Fachgroßhandel für Haustechnik

Richtweg 100, 90530 Wendelstein · Amtsgericht Nürnberg · HRA 11714

Stand der Registerdaten
04.02.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 04.02.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

8 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 04.02.2026

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 8
SG

Steffen Gebhardt

Prokurist

geb. 1968 · Ellingen

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MF

Martin Fischer

Prokurist

geb. 1975 · Schwabach

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
AR

Alfred Raithel

Prokurist

geb. 1971 · Hilpoltstein

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
NS

Norbert Schwarz

Prokurist

geb. 1967 · Schwabach

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SG

Suzana Grzeskowiak

Prokurist

geb. 1984 · Feucht

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
WB

Wolfgang Bößl

Prokurist

geb. 1967 · Pegnitz

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MH

München Wilhelm Gienger KG Fachgroßhandel für Haustechnik

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
RR

Rudolf Rubner

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.