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Getränke-Ring eG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register eG

Getränke-Ring eG

R.-Samesreuther-Straße 25, 35510 Butzbach · Amtsgericht Friedberg · GnR 751

Stand der Registerdaten
23.04.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Genossenschaft wird duch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat hat das Recht, den Vorstand für einzelne Rechtsgeschäfte oder für alle Rechtsgeschäfte insgesamt von den Regelungen des § 181 BGB zu befreien.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 23.04.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 23.04.2026

Vorstand gesetzliche Vertreter · 3
RC

Rainer Cordes

Vorstand

geb. 1956 · Sundern · bestellt am 17.04.2002

GL

Gerald Lange-Hermstädt

Vorstand aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
EB

Elmar Baumert

Vorstand aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
VW

Volker Wefers

Prokurist

geb. 1964 · Wuppertal · bestellt am 08.05.2008

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
FG

Frank Gottfalls

Prokurist

geb. 1965 · Wöllstadt · bestellt am 27.11.2007

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.