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Gesellschaft für Materialforschung und Prüfungsanstalt für das Bauwesen Leipzig mbH - MFPA Leipzig GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Gesellschaft für Materialforschung und Prüfungsanstalt für das Bauwesen Leipzig mbH - MFPA Leipzig GmbH

Hans-Weigel-Straße 2b, 04319 Leipzig · Amtsgericht Leipzig · HRB 17719

Stand der Registerdaten
04.03.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 04.03.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 2 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

6 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 04.03.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
JS

Jörg Schmidt

Geschäftsführer

geb. 1975 · Markranstädt · bestellt am 02.01.2018

SW

Stefan Winter

Geschäftsführer

geb. 1959 · Lauterbach · bestellt am 03.12.2007

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 4
MJ

Michael Juknat

Prokurist

geb. 1978 · Leipzig · bestellt am 31.01.2025

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
IS

Inga Schütz

Prokurist

geb. 1980 · Leipzig · bestellt am 04.12.2019

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MO

Marko Orgass

Prokurist

geb. 1973 · Leipzig · bestellt am 19.12.2018

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MR

Mathias Reuschel

Prokurist

geb. 1957 · Leipzig · bestellt am 02.02.2005

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.