Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 05.02.2026).
Zeichnungsberechtigte Personen
4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 05.02.2026
Urszula Eberle
Prokurist aus RegistereintragPeter Held
Prokurist aus RegistereintragPottenstein GmbH
Prokurist aus RegistereintragWas heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.