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Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register gGmbH

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH

Koblenzer Straße 115-155, 56073 Koblenz · Amtsgericht Koblenz · HRB 20061

Stand der Registerdaten
10.03.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 10.03.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 5 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 10.03.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 5
AK

Alexandra Kiauk

Geschäftsführer

geb. 1976 · Arzbach · bestellt am 16.04.2025

CE

Christian Peter Eckert

Geschäftsführer

geb. 1976 · Düsseldorf · bestellt am 26.06.2023

CS

Christian Straub

Geschäftsführer

geb. 1974 · Berlin · bestellt am 26.06.2023

PW

Petra Winter

Geschäftsführer

geb. 1966 · Elsenfeld · bestellt am 09.11.2017

MZ

Melanie Zöller

Geschäftsführer

geb. 1985 · Offenbach · bestellt am 17.06.2020

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
JK

Johann Kunst

Prokurist

geb. 1985 · Gamlen · bestellt am 11.02.2021

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SK

Sebastian Körner

Prokurist

geb. 1979 · Hünstetten · bestellt am 18.02.2020

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.