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Gemeinsames Kommunalunternehmen Jura (gKU)
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register

Gemeinsames Kommunalunternehmen Jura (gKU)

Schmiedgasse 1, 91790 Nennslingen · Amtsgericht Ansbach · HRA 4902

Stand der Registerdaten
05.06.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitglied/ern. Ab Gründung einer Projektgesellschaft soll der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder des Vorstands sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 05.06.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 05.06.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.