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Gemeinsame Heimgesellschaft WESTFALEN-KASERNE e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Gemeinsame Heimgesellschaft WESTFALEN-KASERNE e.V.

Amtsgericht Münster · VR 6403

Stand der Registerdaten
20.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretender Vorsitzende, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Heimfeldwebel, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 20.06.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 20.06.2026

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.