Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 19.02.2026).
Was gilt konkret?
Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 5 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
9 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 19.02.2026
Mathias Dülfer
Vorstand aus RegistereintragJörg Heims
Vorstand aus RegistereintragChristoph Schläfer
Vorstand aus RegistereintragThomas Maßmann
Vorstand aus RegistereintragJohannes Ilg
Prokuristgeb. 1985 · Heidenheim · bestellt am 14.02.2025
Cheikh Oudeika
Prokuristgeb. 1977 · Hohen-Sülzen · bestellt am 13.02.2023
York Reichardt
Prokuristgeb. 1962 · Kaiserslautern · bestellt am 04.06.2021
Patrick Heyd
Prokuristgeb. 1965 · Kindsbach · bestellt am 07.07.2014
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.