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Fußball-Förderverein Wehr e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Fußball-Förderverein Wehr e.V.

Burgfrieden 16, 56626 Andernach · Amtsgericht Koblenz · VR 22333

Stand der Registerdaten
09.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Beide Vorsitzenden sind einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise eingeschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 09.07.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 09.07.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.