Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 07.07.2025).
Was gilt konkret?
Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
16 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 07.07.2025
Henning Knipper
Geschäftsführer aus RegistereintragDaniel Waldmann
Geschäftsführer aus RegistereintragAlexander Schwab
Geschäftsführer aus RegistereintragJörg Rumikewitz
Prokuristgeb. 1970 · Amöneburg-Rüdigheim
Torsten Hinkelmann
Prokuristgeb. 1972 · Wohratal
Gerald Höbler
Prokuristgeb. 1961 · Homburg/Saar
Matthias Klinkerfuß
Prokuristgeb. 1961 · Rauschenberg
Markus Semmler
Prokuristgeb. 1987 · Alsfeld
Ralf von Hörsten
Prokuristgeb. 1967 · Wedemark
Thomas von Reth
Prokuristgeb. 1966 · Remscheid
Astrid Mayer
Prokuristgeb. 1968 · Bremen
Frithjof Karbach
Prokuristgeb. 1969 · Montabaur
Nils Laskowski
Prokuristgeb. 1989 · Kirchhain
Thomas Giese
Prokuristgeb. 1967 · Wörrstadt
HRA Marburg
Prokurist aus RegistereintragWas heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.