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Fritz Herzog Bauunternehmen Aktiengesellschaft
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register SE

Fritz Herzog Bauunternehmen Aktiengesellschaft

Umgehungsstraße 5, 35043 Marburg · Amtsgericht Marburg · HRB 1102

Stand der Registerdaten
29.01.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 29.01.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 7 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

13 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 29.01.2026

Vorstand gesetzliche Vertreter · 7
EK

Enrico Kretsch

Vorstand

geb. 1970 · Ehrenberg · bestellt am 06.10.2023

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
OA

Oliver Amon

Vorstand

geb. 1978 · Bietigheim-Bissingen · bestellt am 28.12.2023

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
GF

Günther Feuring

Vorstand

geb. 1949 · Marburg · bestellt am 07.02.2014

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
EA

Erndtebrück Zweigniederlassungen Andernach

Vorstand aus Registereintrag
Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
HS

Heiko Ing. Staubitz

Vorstand aus Registereintrag
Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
TS

Thomas Studenroth

Vorstand aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
MP

Michael Payer

Vorstand aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 6
NS

Nikolas Sariyannis

Prokurist

geb. 1989 · München · bestellt am 26.08.2025

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MB

Marcel Brandt

Prokurist

geb. 1985 · Marburg · bestellt am 23.02.2024

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
DL

Dietmar Leszinski

Prokurist

geb. 1963 · Dornburg · bestellt am 28.12.2023

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MG

Mario Grünberg

Prokurist

geb. 1970 · Koblenz · bestellt am 04.07.2023

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
JW

Jörg Westermann

Prokurist

geb. 1981 · Marburg · bestellt am 27.05.2016

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
HS

Heiko Staubitz

Prokurist

geb. 1967 · Weimar-Argenstein · bestellt am 03.04.2013

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.