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Friedrich Küpper Werkzeug- und Maschinenbau GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Friedrich Küpper Werkzeug- und Maschinenbau GmbH

Friedrich-Küpper-Weg, 54570 Berlingen · Amtsgericht Wittlich · HRB 11415

Stand der Registerdaten
30.12.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 30.12.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 30.12.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
MK

Matthias Kies

Geschäftsführer

geb. 1971 · Daun · bestellt am 12.01.2007

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
PK

Peggy Küpper-Kies

Prokurist

geb. 1974 · Daun · bestellt am 18.09.2018

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.