zeichnungsberechtigt.de
Freiwillige Feuerwehr Renzenhof e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Freiwillige Feuerwehr Renzenhof e.V.

Altdorfer Straße 4, 90552 Röthenbach a.d.Pegnitz OT Renzenhof · Amtsgericht Nürnberg · VR 203277

Stand der Registerdaten
12.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte bis 100,00 Euro ist die Zustimmung eines Vorstandsmitglieds erforderlich. Für Rechtsgeschäfte zwischen 100,00 Euro und 500,00 Euro ist die Zustimmung des Vorsitzenden bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kassiers erforderlich. Für Rechtsgeschäfte über 500,00 Euro ist die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 12.06.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 12.06.2026

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
BS

Bl. SB

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.