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Freie Christengemeinde Bethel Altenstadt e. V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register

Freie Christengemeinde Bethel Altenstadt e. V.

Fasanenweg 20 A, 63674 Altenstadt (Hessen) · Amtsgericht Friedberg · VR 3366

Stand der Registerdaten
03.12.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften des gesamten Vorstandes erforderlich. Für Kassengeschäfte, Sparbücher und Konten sind die Unterschriften von zwei der Vorstandsmitglieder erforderlich.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 03.12.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 03.12.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.