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Francke-Buch GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Francke-Buch GmbH

Am Schwanhof 19, 35037 Marburg · Amtsgericht Marburg · HRB 1057

Stand der Registerdaten
02.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 02.07.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 02.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
KM

Klaus Meiß

Geschäftsführer

geb. 1957 · Marburg · bestellt am 09.08.2002

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
AM

Anne-Ruth Meiß

Prokurist

geb. 1958 · Marburg · bestellt am 23.03.2023

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.