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Förderverein für die Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Plettenberg e. V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG

Förderverein für die Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Plettenberg e. V.

Amtsgericht Iserlohn · VR 2166

Stand der Registerdaten
03.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten, wobei einer von ihnen der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 03.06.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 03.06.2026

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.