zeichnungsberechtigt.de
Förderverein der Kinder- u. Jugendkirche im Klever Land St. Stephanus e. V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG

Förderverein der Kinder- u. Jugendkirche im Klever Land St. Stephanus e. V.

47551 Bedburg-Hau · Amtsgericht Kleve · VR 2407

Stand der Registerdaten
06.06.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreterin, dem Kassierer, dem/der Schriftführer/in, mindestens einem weiteren Mitglied und dem Pfarrer der Kath. Pfarrgemeinde Hl. Johannes der Täufer, 47551 Bedburg-Hau bzw. dessen verantwortliche/-n Vertreterin/-s. Der Vorstand vertritt den Verein durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter in Verbindung mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 06.06.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 06.06.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.