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Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter-Beinum e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter-Beinum e.V.

Liegnitzer Straße 8, 38259 Salzgitter · Amtsgericht Braunschweig · VR 202714

Stand der Registerdaten
24.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Zusätzlich können dem Vorstand nach § 26 BGB bis zu 3 Beisitzer angehören. Als 1. Vorsitzender des Vereins ist der Ortsbrandmeister, als 2. Vorsitzender der stellvertretende Ortsbrandmeister, als 3. Vorsitzender der Gruppenführer und als Schriftführer der Schriftführer des Kommandos der Ortsfeuerwehr Salzgitter-Beinum der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter-Beinum kraft Amtes berufen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende oder der 3. Vorsitzende sein muss.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 24.07.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 24.07.2026

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.