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FKS Immobilien GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

FKS Immobilien GmbH

Breiter Weg 8a, 66265 Heusweiler · Amtsgericht Saarbrücken · HRB 101681

Stand der Registerdaten
22.12.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 22.12.2025).

Was gilt konkret?

Bei der FKS Immobilien GmbH haben sowohl Maximilian Leist als auch Konrad Schwarz individuelle Einzelvertretungsbefugnis, die der allgemeinen Regel vorgeht. Das bedeutet: Jeder der beiden kann allein für die Gesellschaft unterschreiben und rechtsgültig handeln, ohne dass ein zweiter Geschäftsführer oder Prokurist hinzukommen muss. Die allgemeine Vertretungsregelung, die normalerweise zwei Unterschriften erfordern würde, wird durch diese individuellen Eintragungen verdrängt. Beispiel: Leist kann einen Mietvertrag allein unterzeichnen, ohne dass Schwarz mitzeichnen muss.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 22.12.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
ML

Maximilian Leist

Geschäftsführer

geb. 1994 · Illingen · bestellt am 24.07.2025

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
ML

Maximilian Leist

Geschäftsführer

geb. 1994 · Illingen · bestellt am 10.01.2024

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
KS

Konrad Schwarz

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.