Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 27.04.2026).
Was gilt konkret?
Michael Mehrholz und Bernardetta Mehrholz dürfen jeweils einzeln und allein die Gesellschaft vertreten und unterschreiben, da beide eine individuelle Einzelvertretungsbefugnis eingetragen haben. Diese Einzelvertretungsbefugnisse setzen sich gegenüber der allgemeinen Vertretungsregelung durch und ersetzen sie – die Regelung, dass mehrere Geschäftsführer gemeinsam vertreten müssen, gilt hier nicht mehr. Michael Mehrholz könnte beispielsweise ohne Mitwirkung von Bernardetta Mehrholz einen Vertrag im Namen der Gesellschaft unterzeichnen. Die zusätzliche Befreiung von § 181 BGB bedeutet, dass jeder von ihnen auch Geschäfte abschließen darf, bei denen die Gesellschaft mit ihm selbst eine Gegenpartei hat.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
Zeichnungsberechtigte Personen
2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 27.04.2026
Bernardetta Mehrholz
Geschäftsführer aus RegistereintragWas heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.