zeichnungsberechtigt.de
FiNet Financial Services Network Aktiengesellschaft
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register SE

FiNet Financial Services Network Aktiengesellschaft

Neue Kasseler Straße 62 C-D, 35039 Marburg · Amtsgericht Marburg · HRB 2259

Stand der Registerdaten
05.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Durch Beschluss des Aufsichtsrates können Vorstandsmitglieder ermächtigt werden, als Vertreter eines Dritten, der nicht Vorstand der Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 05.07.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 2 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 05.07.2026

Vorstand gesetzliche Vertreter · 2
MN

Markus Neudecker

Vorstand

geb. 1974 · Bad Honnef · bestellt am 07.03.2008

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
OP

Oliver Pomrehn

Vorstand aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
SK

Siegfried Kunath

Prokurist

geb. 1962 · Frankfurt am Main · bestellt am 30.12.2025

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.