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Feldsaaten Freudenberger Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Zeichnungsberechtigte ↓
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Feldsaaten Freudenberger Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Magdeburger Straße 2, 47800 Krefeld · Amtsgericht Krefeld · HRB 860

Stand der Registerdaten
22.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von jeweils zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem Geschäftsführer das Recht verleihen, die Gesellschaft allein zu vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 22.10.2025).

Was gilt konkret?

Alle 2 eingetragenen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt: Jede/r darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 22.10.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
RF

René Freudenberger

Geschäftsführer

geb. 1986 · Krefeld · bestellt am 12.01.2015

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
MF

Manfred Freudenberger

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
TB

Timo Blecher

Prokurist

geb. 1991 · Korbach · bestellt am 10.10.2025

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SZ

Sascha Zabel

Prokurist

geb. 1974 · Grefrath · bestellt am 27.11.2020

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.