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FaBü Garten- und Landschaftsbau GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

FaBü Garten- und Landschaftsbau GmbH

Beethovenstr. 17, 45478 Mülheim an der Ruhr · Amtsgericht Duisburg · HRB 30479

Stand der Registerdaten
01.08.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 01.08.2025).

Was gilt konkret?

Raphael Büllesbach darf als Geschäftsführer allein für die FaBü Garten- und Landschaftsbau GmbH unterschreiben und sie vertreten, da er individuell als einzelvertretungsbefugt eingetragen ist. Diese Einzelvertretungsbefugnis geht der allgemeinen Vertretungsregel vor und setzt sich gegen sie durch. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass Raphael Büllesbach auch Verträge mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abschließen darf, ohne dass dies der Zustimmung bedarf. Solange keine weiteren Geschäftsführer bestellt werden, ist Raphael Büllesbach der alleinige Vertreter der Gesellschaft.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 01.08.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
RB

Raphael Büllesbach

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.