zeichnungsberechtigt.de
Evels GmbH & Co. KG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH & Co. KG

Evels GmbH & Co. KG

Harkortstraße 12, 48163 Münster · Amtsgericht Münster · HRA 12192

Stand der Registerdaten
09.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie ihre jeweiligen Geschäftsführer sind im Rechtsverkehr mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 09.10.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 09.10.2025

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
WE

Wilhelm Evels

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
CE

Claus Evels

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.