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Emil Kiessling GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Emil Kiessling GmbH

Obere Lerch 40, 91166 Georgensgmünd · Amtsgericht Nürnberg · HRB 18614

Stand der Registerdaten
07.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 07.07.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

6 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 07.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
MR

Martina Reichardt-Demirtas

Geschäftsführer

geb. 1975 · Erzhausen · bestellt am 06.09.2006

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 5
AK

Adrian Kirchner

Prokurist

geb. 1988 · Nürnberg · bestellt am 12.06.2026

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
TW

Tom Wilk

Prokurist

geb. 1987 · München · bestellt am 30.01.2026

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MK

Michael Kitch

Prokurist

geb. 1972 · Stein · bestellt am 20.12.2022

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
GC

Günther Conrad

Prokurist

geb. 1946 · Nürnberg · bestellt am 29.02.2008

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
RK

Roland Krauss

Prokurist

geb. 1951 · Germering · bestellt am 17.10.2007

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.