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Elektronik Hammer GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Elektronik Hammer GmbH

Bahnhofstraße 5/1, 04668 Grimma · Amtsgericht Leipzig · HRB 19262

Stand der Registerdaten
23.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 23.06.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

6 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 23.06.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 4
ER

Ellen Roeder

Geschäftsführer

geb. 1983 · Delitzsch OT Döbernitz · bestellt am 11.06.2026

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
MK

Markus Konrad

Geschäftsführer

geb. 1985 · Hildburghausen · bestellt am 25.03.2026

Befreit von § 181 BGB
TH

Tony Hammer

Geschäftsführer

geb. 1987 · Grimma · bestellt am 30.12.2020

Befreit von § 181 BGB
BF

Barbara Fichte

Geschäftsführer

geb. 1967 · Rackwitz OT Zschortau · bestellt am 21.12.2023

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
ER

Ellen Roeder

Prokurist

geb. 1983 · Delitzsch OT Döbernitz · bestellt am 11.06.2026

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
BF

Barbara Fichte

Prokurist

geb. 1967 · Rackwitz OT Zschortau · bestellt am 21.12.2023

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.