zeichnungsberechtigt.de
Eintracht Blücherhof eG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register eG

Eintracht Blücherhof eG

Parkstraße 3 OT Blücherhof, 17192 Klocksin · Amtsgericht Neubrandenburg · GnR 360

Stand der Registerdaten
02.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 02.07.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 02.07.2026

Vorstand gesetzliche Vertreter · 4
KL

Klaus Leger

Vorstand

geb. 1959 · Münster · bestellt am 06.09.2022

TL

Thorsten Lünzmann

Vorstand

geb. 1968 · Klocksin · bestellt am 06.09.2022

IS

Ingolf Seiss

Vorstand

geb. 1957 · Leezen · bestellt am 06.09.2022

RP

Rainer Perschewski

Vorstand

geb. 1963 · Berlin · bestellt am 06.09.2022

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.