zeichnungsberechtigt.de
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register SE

Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Bungertstraße 27, 47053 Duisburg · Amtsgericht Duisburg · HRB 1171

Stand der Registerdaten
25.12.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Geschäftsführung besteht aus bis zu drei Personen einschließlich des Arbeitsdirektors. Die Geschäftsführer werden durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Aufsichtsrat bestellt einen Geschäftsführer zum Vorsitzenden der Geschäftsführung. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit der "Stadtwerke Duisburg Aktiengesellschaft" in Duisburg und der "Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft" in Duisburg von dem Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 25.12.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 5 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

12 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 25.12.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 5
WS

Winand Schneider

Geschäftsführer

geb. 1960 · Wachtendonk · bestellt am 23.01.2004

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
MW

Marcus Oliver Wittig

Geschäftsführer

geb. 1972 · Rommerskirchen · bestellt am 02.12.2024

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
MV

Marcus Vunic

Geschäftsführer

geb. 1970 · Wetter · bestellt am 02.12.2024

Befreit von § 181 BGB
AP

Axel Prasch

Geschäftsführer

geb. 1968 · Rheinberg · bestellt am 20.10.2016

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
KG

Klaus Gogol

Geschäftsführer

geb. 1946 · Dinslaken · bestellt am 17.02.2003

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 7
TB

Thomas Brauers

Prokurist

geb. 1979 · Kerken · bestellt am 02.12.2024

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
AB

Anke Bieding

Prokurist

geb. 1968 · Mettmann · bestellt am 10.05.2022

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SS

Stefan Soldat

Prokurist

geb. 1978 · Duisburg · bestellt am 09.02.2015

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
DB

Dirk Broska

Prokurist

geb. 1977 · Oberhausen · bestellt am 04.03.2013

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
TW

Thomas Wawzinek

Prokurist

geb. 1972 · Dortmund · bestellt am 05.07.2011

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
AS

Arne Schmitte

Prokurist

geb. 1978 · Duisburg · bestellt am 30.10.2009

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
DB

Dietmar Bernhardi

Prokurist

geb. 1964 · Rheinberg · bestellt am 21.10.2004

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.