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Drogenhilfe Schwaben, gemeinnützige GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Drogenhilfe Schwaben, gemeinnützige GmbH

Jesuitengasse 9, 86152 Augsburg · Amtsgericht Augsburg · HRB 15414

Stand der Registerdaten
24.02.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 24.02.2026).

Was gilt konkret?

1 von 3 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 24.02.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
GS

Gerhard Stecker

Geschäftsführer

geb. 1978 · Gablingen · bestellt am 12.08.2019

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
FS

Fritz Schwarzbäcker

Geschäftsführer

geb. 1952 · Augsburg · bestellt am 12.08.2019

US

Uwe Schmidt

Geschäftsführer

geb. 1968 · Diedorf · bestellt am 12.08.2019

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.