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DRE Holding UG (haftungsbeschränkt)
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG (haftungsbeschränkt)

DRE Holding UG (haftungsbeschränkt)

Maßkamp 10, 45731 Waltrop · Amtsgericht Recklinghausen · HRB 10316

Stand der Registerdaten
13.05.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 13.05.2026).

Was gilt konkret?

Bei der DRE Holding UG sind zwei Geschäftsführer eingetragen, weshalb die allgemeine Regel "Gesamtvertretung" eigentlich Unterschriften beider erfordern würde. Allerdings haben beide Geschäftsführer jeweils eine individuelle Eintragung zur "Gesamtvertretung" erhalten, was bedeutet, dass jeder von ihnen die Gesellschaft allein und uneingeschränkt vertreten und unterschreiben darf – die individuelle Befugnis geht hier vor. Jeder Geschäftsführer kann somit einzeln für das Unternehmen verbindlich unterschreiben, beispielsweise Verträge unterzeichnen oder Konten eröffnen. Die persönliche Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass sie auch in Angelegenheiten unterschreiben dürfen, in denen sie persönlich beteiligt sind.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 13.05.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
DE

Dirk Ronald Enderlein

Geschäftsführer

geb. 1965 · Waltrop · bestellt am 12.05.2026

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
DE

Dirk Enderlein

Geschäftsführer aus Registereintrag
Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.