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Dr. Grandel GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Dr. Grandel GmbH

Pfladergasse 7-13, 86150 Augsburg · Amtsgericht Augsburg · HRB 6022

Stand der Registerdaten
17.04.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bei Vorhandensein von mehreren Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluß einem einzelnen die Befugnis zur Alleinvertretung beigelegt werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 17.04.2026).

Was gilt konkret?

2 von 3 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 17.04.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
GD

Gabriel Duttler

Geschäftsführer

geb. 1981 · Neusäß · bestellt am 29.08.2019

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
AG

Ariane Grandel

Geschäftsführer

geb. 1986 · Augsburg · bestellt am 24.11.2020

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
BQ

Bernd Quednau

Geschäftsführer aus Registereintrag
Gesamtvertretung
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 4
BQ

Bernd Christian Quednau

Prokurist

geb. 1969 · München · bestellt am 22.11.2023

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SF

Stefanie Franz

Prokurist

geb. 1979 · Karlsfeld · bestellt am 19.10.2022

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
OC

Oliver Commentz

Prokurist

geb. 1965 · Vaterstetten · bestellt am 06.04.2018

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MS

Martin Schmitz

Prokurist

geb. 1964 · Kleinaitingen · bestellt am 08.04.2004

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.