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Dorfverein Weiler in den Bergen e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Dorfverein Weiler in den Bergen e.V.

73529 Schwäbisch Gmünd · Amtsgericht Ulm · VR 723203

Stand der Registerdaten
18.03.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, von denen eines der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender sein muss. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis 3.000 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstands gem. § 26 BGB gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000 EUR oder Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahreswert über 3.000 EUR müssen vom gesamten Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 18.03.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 18.03.2026

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.